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Neubau von Energiesparhäusern

Sie planen einen Neubau und möchten sich über mögliche energetische Standards informieren?

Der Gesetzgeber schreibt für Neubauten energetische Mindestanforderungen vor. Diese Anforderungen werden u.a. in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Entscheiden Sie sich für ein Energiesparhaus, können Sie damit diese Anforderungen z.T. beträchtlich unterschreiten, und so auch wesentlich weniger Energie verbrauchen.

Ihre Anforderungen sind der Maßstab
Auch wenn sich energiesparende Maßnahmen im Laufe der Jahre amortisieren, entstehen hierfür zunächst Mehrkosten, welche finanziert werden müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man über viele Jahrzehnte  in dem Haus wohnt und lebt. Haben Sie sich für den Bau eines Energiesparhauses entschieden, können Sie den Energiepreissteigerungen gelassen entgegensehen.

Welche Standards gibt es?

Niedrigenergiehaus
Der Begriff des Niedrigenergiehauses ist nicht geschützt, d.h. jeder Hersteller kann sein Haus als Niedrigenergiehaus anpreisen, wenn es die Mindestanforderungen der EnEV einhält.
Wir definieren ein Niedrigenergiehaus als ein Gebäude, welches die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen der EnEV noch unterschreitet. Dabei geben Sie die Vorgaben, welche Werte eingehalten werden sollen, und mit welchen Maßnahmen (z.B. Solarthermieanlage, dickere Dämmung, Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, etc.) dies erreicht werden soll.

KfW-Effizienzhaus 70
Bei diesem Gebäude dürfen der Jahresprimärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste 70% die nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Das bedeutet, die Mindestanforderungen werden um 30% unterschritten. Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht höher als 60 kWh/(m²a) sein.

KfW-Effizienzhaus 55
Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 werden die Anforderung im Verhältnis zum KfW- Effizienzhaus 70 noch einmal verschärft. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf sowie die Transmissionswärmeverluste dürfen 55% der nach EnEV 2007 zulässigen Werte nicht überschreiten (45% besser als die Mindestanforderungen). Außerdem darf der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes nicht mehr als 40 kWh/(m²a) betragen.

Passivhaus
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das so gut gedämmt ist, dass es keine Heizungsanlage im herkömmlichen Sinne benötigt. Die Deckung des Heizenergiebedarfs wird über eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, durch Solarstrahlung, und über die Abwärme von Personen und technischen Geräten erreicht. Dabei darf der Jahresprimärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung 40 kWh/(m²a) nicht überschreiten und der Jahresheizwärmebedarf nicht höher als 15 kWh/(m²a) sein.

x-Liter-Haus
Ein z.B. 3-Liter-Haus ist eine plakative, aber auch ungenaue Bezeichnung für einen Energiestandard. Die Angabe kann bedeuten, dass das Haus 3 Liter Öl pro m² und Jahr verbraucht. Genaue Angaben, auf welchen Verbrauch sich der Wert konkret bezieht, findet man meist nicht.

Umsetzung
Es gibt verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten für energetisch optimierte Gebäude, von der hoch wärmegedämmten Außenhülle, über Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Zwei- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung bis hin zu einer Holzpelletheizung oder Solarthermieanlage. Da es sich bei den Berechnungen um ein bilanzierendes Verfahren handelt, können verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert werden, aber auch z.B. schlechter wärmedämmende Fenster durch eine effiziente Heiztechnik ausgeglichen werden. Die Möglichkeiten sind weitreichend und immer auch mit den Förderprogrammen abzustimmen.

Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen unsere Startberatung-Energie

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